Die Sporteignungsprüfung 2020 für das Fach Sport entfällt in diesem Jahr. Für die Zulassung zum Wintersemester 2020/2021 ist die Sporteignungsprüfung keine Zulassungsvoraussetzung.
Folgende Unterlagen gelten weiterhin als Zugangsvoraussetzung im Zuge des Bewerbungsverfahrens und müssen im Bewerbungsportal eingepflegt werden:
- "gesundheitliche Eignung" - nachzuweisen durch ein ärztliches Attest
- "Eigenerklärung über die Schwimmtauglichkeit"